Rechtsprechung
BVerwG, 22.03.1957 - IV C 9.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 25.06.1959 - III C 266.58
Vernichtung der Existenzgrundlage durch Verlust der Girokontos - Anerkennung …
Er befindet sich dabei auch nicht in Widerspruch zu der von der Revision zitierten Entscheidung des IV. Senats vom 22. März 1957 - BVerwG IV C 9.56 [ZLA 1957 S. 254 = RLA 1957 S. 251] -, nach der jedenfalls bei einer unerheblichen Unterschreitung des Grundbetrages im Einzelfalle der Nachweis einer dauernden Vernichtung der Existenzgrundlage möglich ist. - BVerwG, 10.10.1958 - IV C 17.56
Rechtsmittel
Unter Umständen können allerdings auch ohne Erreichung des Mindestgrundbetrages bei Vermögensschäden die Voraussetzungen des § 272 Abs. 1 LAG angenommen werden (BVerwG IV C 9.56, ZLA 57, 254 und RLA 57, 251). - BVerwG, 13.05.1960 - IV C 154.59
Rechtsmittel
Soweit er nicht ausgeglichen ist, kann er jedenfalls unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als rechtserhebliche Existenzgrundlage angesehen werden, und zwar auch nicht unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht offenbar übersehenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach unter besonderen Umständen auch ein den gesetzlichen Grundbetrag nicht erreichender Sparerschaden einen Existenzverlust darstellen kann (BVerwG III C 172.56 in BVerwGE 5, 210 [BVerwG 11.07.1957 - III C 172/56]; BVerwG IV C 9.56 in ZLA 1957 S. 254, RLA 1957 S. 251, IFLA 1957 S. 288).